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Projektmanagement
PM H. Nowak

Willkommen bei der Projektberatung Nowak

wir freuen uns, Sie begrüßen zu dürfen.

Sollte man kaufen statt mieten?
Hier die Antwort:
Mietentwicklung
Wenn Sie trotz Ihres Status als Immobilienerwerber ruhig schlafen möchten, dann sollten Sie sich so umfänglich wie möglich über die damit im Zusammenhang stehenden Risiken informieren (Internet, andere Bauherren im Bekanntenkreis usw.).
Informieren Sie sich als allererstes über Ihre finanzielle Zukunft:
Hypothekenfinanzierung
Auf dieser Plattform haben Sie die Möglichkeit sich über die wesentlichen Dinge aus den Bereichen "Wohnen und Bauen" kundig zu machen und fachkompetente Mithilfe zu finden.
Wenn Sie weitere Informationen wünschen, dann kontaktieren Sie uns: Kontakt

Grundwissen für den Kauf (der wichtigste Abschnitt)
Sie als Bauherr oder Käufer bestimmen alle Abläufe die mit Ihrem Projekt im Zusammenhang stehen.
Sie Bauherr oder Käufer möchten bei den entscheidenden und voneinander abhängenden Kriterien Geld / Zeit / Qualität das Optimum herausholen?
Dann ist es unumgänglich entsprechende Fachleute, die Ihre Interessen als Immobilienerwerber mit vollem Einsatz vertreten, zumindest bei den wesentlichen Punkten einzuschalten.
- der Bauvertrag
-
Finanzierung
- Abnahmen
- Gewährleistungen


Ihnen als Immobilienerwerber ist dabei natürlich klar, dass dieses Optimum (wenig Geld investieren, in kürzester Zeit fertig, höchste Qualität) nicht ohne entsprechenden Einsatz realisierbar ist.
Denn alle von Ihnen mit der Ausführung Beauftragten werden sich die größte Mühe geben für ihre Firma das Beste zu erreichen (soviel Geld wie möglich durch Nachträge, geschickt formulierte Verträge usw., ebenfalls in kürzester Zeit, mit Materialien 3. oder 4. Wahl und mit möglichst preisgünstigen Subunternehmern.
Ein Generalunternehmer, der Ihnen eine kpl. Immobilie anbietet, rechnet i. d. R. mit 20 bis 35% Gewinn, je nach Fachkompetenz des Auftraggebers (oder seines Vertreters).
Man sollte sich darüber im Klaren sein, dass die Firmen hier ihr Tagegeschäft betreiben und in den meisten Fällen recht gewitzt sind.
In der Regel sind die Kauf- Bauverträge von Fachjuristen für Baurecht, im Auftrage der Baufirmen aufgestellt worden.
D. h. eine umfängliche, inhaltliche Prüfung kann eigentlich nur von einem Fachmann (ebenfalls Baurechtler oder Baubetriebler) vorgenommen werden.
Der Hausjurist ist damit überfordert (eine Herz- OP sollte man ja auch beim Spezialisten und nicht beim Urologen durchführen lassen, obwohl dieser ebenfalls ein sehr guter Arzt sein kann).

Unser Tip: mindestens vor Vertragsabschluß einen Fachmann einschalten (spart im weiteren Verlauf Kosten)
Um Ihnen einen kleinen Einblick in unser Basishandwerkzeug zu geben, haben wir Ihnen ein paar Buchtitel aus Teilbereichen zusammengestellt Der Bauprozess

Den meisten Bauherren (bzw. Immobilenerwerbern) ist meist der Umfang der zu beachtenden Randbedingungen nicht klar (woher auch, man baut i. d. R. 1x im Leben).
Um hier einen kleinen Überblick in die mit dem Bau (Kauf) zusammenhängenden Kosten und der daran Beteiligten zu geben, haben wir ein PDF- Dokument zum Download zur Verfügung gestellt din276.pdf [33 KB]
Hier wird erkennbar aus welchen Hauptkostengruppen sich der Gesamtpreis ergeben wird.
Die Hauptkostengruppen unterteilen sich noch in entsprechende Untergruppen.
Die Untergruppen können z.B. Leistungsverzeichnisse und oder Baubeschreibungen mit Qualitätsmerkmalen sein.

Weiterhin ist es natürlich wichtig zu wissen welche wesentlichen, Rechtsgrundlagen Bestandteil des mit dem Unternehmer und sonstigen Beteiligten geschlossenen Verträge sind.
Bei Privatleuten sind das VOB (Verdingungsordnung Bauleistungen, Teil 1 und 2) VOL(Verdingsordnung Lieferleistungen) und das BGB (Bürgerliches Gesetzbuch).
Wer die Meinung vertritt all diese Klippen allleine zu bewältigen riskiert u. U. die Zukunft von sich selber und seiner Familie.

Pfusch am Bau
ist kein Einzelfall und kann wirklich existenzbedrohend sein.
Geben Sie bei Google den Begriff "Pfusch am Bau" einmal ein, es trägt nicht zur Beruhigung bei die Berichte der verzweifelten Geschädigten zu lesen (Geld weg, Bauruine, Baufirma pleite, keine Wohnung und die Raten an die Bank drücken die Luft ab.
Und keiner von den armen Immobilienerwerbern hat sich in den schlimmsten Albträumen etwas derartiges vorstellen können.
(Siehe auch den Link: Pfusch am Bau )

Auch einen Maurer, Architekten, Kaufmann, Rechtsanwalt usw. im Verwandten- Bekanntenkreis zu haben bringt nicht alles.
Das ist zwar für Teilbereiche hilfreich, jedoch nicht für die gesamte, zu leistende Aufgabe (eine günstige, in kurzer Zeit erstellte, qualitativ hochwertige Immobilie).

Um dem potentiellen Bauherren einen Überblick zu dem u. U. zu erwartenden Schriftverkehr zu geben, stellen wir ein Word- Dokument als Download zur Verfügung.
musterschreiben01.doc [32 KB]
Hier sind die wesentlichen Vordrucke (jeweils mit Überschrift) aufgelistet (ohne Anspruch auf Vollständigkeit).

Um nun überhaupt eine Grundlage zu ersten Bauherrenaktivitäten zur Verfügung zu stellen, haben wir ein einfaches Formular erstellt, mit dem man die ersten Wünsche zu Papier (buw. in den Rechner) bringen kann 001neubauefh.xls. [20 KB]
Die gelb hinterlegten Felder sind nicht veränderbar.
Beginnen Sie mit der untersten Zeile in der die Räume und deren gewünschte Größen aufgeführt sind.
Als erstes wird der tatsächliche Flächenbedarf durch Festlegung der einzelnen Räume ermittelt, dazu ist zu überlegen welche der dort aufgeführten Räume tatsächlich benötigt werden und in welcher Größe.
Was nicht benötigt wird, bekommt eine Null oder garkeinen Eintrag.
Oberhalb der Räumlichkeiten erscheint dann die Netto- Gesamtfläche des Gebäudes, dieses wird mit den spezifischen Herstellpreisen der unterschiedlichen Ausstattungsvarianten (Mindest = einfachste Bauweisen, Standard = allgemein übliche Ausstattung, Gehoben = Einzelbereiche mit hochwertigen Materialien, Luxus = Marmortreppen und Bodenbeläge also nach oben offen).
Die qm- Preise können Sie ändern.
Nun hätten Sie die Kosten für einen Bungalow mit Fundamentplatte.
Dazu kommt das Grundstück, wobei hier darauf zu achten ist nicht den Grundstück- Kaufpreis, sondern den Preis für ein kpl. Grundstück (Makler, Notar, Gericht, Erschließung, Befestigungen, Aussenanlagen, Gartengestaaltung usw.) in Ansatz zu bringen.
Dann kommen die Kfz- Stellplätze (falls nicht gewünscht, den qm- Preis löschen).
Ebenso verhält es sich mit dem Keller und dem Dachgeschoss.

Es sollte auch daran gedacht werden einen Bereich zu schaffen den man z. B. in schlechten Zeiten vermieten kann.

Immobilienerwerb
Wer sich mit der Absicht trägt eine Immobilie (egal ob neu oder gebraucht, eigengenutzt oder Anlage) sollte sich darüber im Klaren sein, dass es sich hierbei um ein Abenteuer mit teilweise unabsehbaren Folgen handelt.
Exemplarisch ein Link zu Pfusch am Bau
Die jüngste Krise wurde in erster Linie durch den Immobilienbereich ausgelöst.

Wer jedoch ein paar grundlegende Regeln beachtet, der wird mit einem guten Gefühl ind die Zukunft sehen können und mit Freude feststellen, dass die Kaufentscheidung richtig war.

Es beginnt mit einer Bestandaufnahme der eigenen Randbedingungen und endet mit einer realistischen Prognose für die nächsten 10 bis 15 Jahre.
Dabei sind derartig viele Dinge zu berücksichtigen, dass selbst die Fachleute aus dem Bereich der Finanzierung völlig überfordert sind (wie man jetzt sieht).
Die Finanzierung ist jedoch nur ein ganz kleiner Teilbereich aus der Masse der erforderlichen Fachkenntnisse.

Wenn Sie hierzu weitere Details wissen möchten, dann gehen Sie auf diesen Link Immobilienberatung



Energieberatung

Energieberatung ist eine Dienstleistung mit beratenden Informationen und Analysen zu den Themen Erzeugung, Speicherung, Transport, Bereitstellung, Verbrauch, Einsatz, Einsparung, Umwandlung und Rückgewinnung von Energie unter ökologischen sowie ökonomischen Aspekten.

In der Bautechnik wurde mit den Anforderungen aus der Wärmeschutzverordnung und seit 2002 mit der Energieeinsparverordnung die Energieberatung zunehmend erforderlich, um geeignete Konzepte zur Wärmedämmung und Energieeinsparung auszuarbeiten.

Um die energetische Sanierung von Wohngebäuden zu fördern wurde vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie das Programm „Energiesparberatung vor Ort“ gestartet.
Bei der Vor-Ort-Beratung für Wohngebäude, die vor dem 1. Januar 1984 gebaut wurden, wird das Gebäude zunächst untersucht und darauf aufbauend Vorschläge für sinnvolle Sanierungsmaßnahmen unterbreitet.
Sie dient der Unterstützung des Eigentümers in seiner Entscheidung für Sanierungsmaßnahmen und stellt eine Vorbereitung für die Beantragung von vielen Förderprogrammen (z.B. das CO2-Gebäudesanierungsprogramm der KfW) dar.



Der Bauprozess

Die 11. Auflage dieses Werkes beinhaltet den neusten Stand
von Gesetzgebung, Rechtsprechung mit aktuellen Urteilen
und aktueller Literatur.
Hierbei handelt es sich um ein Handbuch für die Praxis.
Der Fachmann erhält ein Werkzeug mit dem die jeweiligen
Randbedingungen im Wesentlichen abgeklärt werden können.



Vorschriften

Dieses Buch über Elektrotechnik dient als Informationsquelle für:
- Errichter
- Planer
- Konstrukteur
- Prüfer
- Betreiber
- Architekt
- Aufsichtsorgane
- Sachverständige usw.

Wie auf der Titelseite, im unteren Bereich erkennbar, es gibt alleine
bei der Elektroinstallation eine Unmenge an Vorschriften und Bestim-
mungen, die einzuhalten sind um Betriebssicherheit zu gewährleisten.



Einzelgebiete

Was jederman weiss, ein undichtes Dach kann richtig Probleme
zur Folge haben.
Um zu beurteilen ob eine Arbeit fachgerecht ausgeführt wurde
reicht es nicht sich auf die Aussage "wir sind Fachbetrieb" zu
verlassen, sondern an Hand der Ausführungsbeispiele ist die ab-
gelieferte Leistung zu überprüfen.
Beim geringsten Zweifel sollten Sie dann Sonderfachleute zur
Begutachtung einschalten.



Technische Ausrüstung

Hier gilt im Prinzip das gleiche wie vorstehend, jedoch sind diese
Handbücher etwas allgemeiner gehalten.
Im Prinzip eher für den interessierten Laien zur Information.



Verdingungsordnung Bau

In diesem Buch werden die vertraglichen Randbedingungen für
Bauleistungen abgehandelt.
Im Prinzip könnte man einen 2- Zeiler schreiben in dem steht:
"das Objekt ist gem. VOB, Teil A und B zu erstellen"
Hat aber den Nachteil, dass die VOB natürlich nicht die Belange
aus dem BGB in vollem Umfang berücksichtigt und auch bei der
Vertragsgestaltung (rechtlich sehr abweichende Folgen) nicht
alle Probleme löst.
(Schlüsselfertig, bezugsfertig, Pauschalpreis, Pauschalfestpreis
Pauschalfestpreis mit Einzelnachweis für Mehrung / Minderung).



Nachträge

Dieses Buch (mit Umschlag 1.000 klein gedruckte Seiten) ist eine
enorme Hilfe, allerdings nur für denjenigen der täglich damit um-
geht und den Sinn der Inhalte versteht.
Baufirmen haben größtenteils Handbücher mit Anweisungen wie
Nachträge zu generieren sind.
Das ein Bauvorhaben zum vertraglich vereinbarten Preis auch ab-
gerechnet wird kommt eigentlich nie vor (fragen Sie in Ihrem
Bekanntenkreis einmal nach).



Honorarordnung

Diese Werk ist auch recht interessant, denn hier wird in erster
Linie alles geregelt was mit dem Honorar und den dafür zu er-
bringenden Leistungen der Architekten und Sonderfachleute im
Zusammenhang steht.
Versuchen Sie einmal einen der Beteiligten vertraglich für Fehl-
planungen haftbar zu machen.
Das ist völlig zwecklos, im Gegenteil, bei Kostenüberschreitungen
wird er sogar noch Honorarnachforderungen stellen (und kommt
vor Gericht damit auch noch durch).
Hier hilft Ihnen nur ein knallhart formulierter HOAI- Vertrag.




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